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Verweis an Patientenvertretung bei Krankheitsbeschreibungen

Von "Ideenbox"

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Auf gesundheit.gv.at gibt es zahlreiche Beschreibungen von Erkrankungen, für die es spezialisierte Patientenorganisationen gibt. Im Abschnitt „Wohin kann ich mich wenden“ sollte auch auf diese Organisationen verwiesen werden, weil sie im Regelfall aktuellere und vertrauenswürdigere Informationen bereitstellen als viele andere Seiten im Internet (letztere sind oft Mist, egal ob mit oder ohne „Qualitätszertifikat“).

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Letztes Update: 24. April 2026

Kommentare(2)

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Zur Antwort: ... es gibt meines Wissens keine Selbsthilfegruppen in irgendeinem ÖKUSS-Verzeichnis ... Für Manche ein winziger Unterschied, für Andere ein unüberwindliches Hindernis.
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Dafür gibt’s wirklich nur eine Kurzfassung als Gesprächsvorbereitung. Was sind vertrauenswürdige Patientenorganisationen? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, weder von Insidern, noch von Patienten. Aber es gibt einige besondere Selektionseigenschaften, welche Vertrauenswürdigkeit hoch plausibel machen. Darum sollte bei Krankheitsbeschreibungen auf gesundheit.gv.at, unserem Portal für gute Gesundheits- und Krankheitsinformation, nicht nur pauschal auf SH-Dachorganisationen, sondern speziell auf die in diesem Bereich tätigen Patientenorganisationen verwiesen werden, sofern diese sich in einer Vertrauensposition zu öffentlichen Strukturen befinden. Das könnten z.B. die Patientenorganisationen sein, welche den ÖKUSS-Förderkriterien genügen. Diese Rechtfertigung ist zumindest ebenso gültig und schlüssig, wie der (wichtige!) Verweis auf Spezialambulanzen ohne weitere Qualifikationsnachweise oder Funktionsbeschreibungen.
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Gesundheitsinformation > Fehlende Verweise auf Patientenorganisationen bei Gesundheitsinformationen